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Jugendschutz

Einlasskontrolle:

Beim Betreten des Veranstaltungsgeländes wird der Ausweis jedes Besuchers kontrolliert.

Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird kein Zutritt gewährt.

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen die Veranstaltung bis 24 Uhr besuchen.

Ausnahme: In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person erhalten Jugendliche über 24 Uhr hinaus Zutritt.
Die erziehungsbeauftragte Person muss volljährig sein und darf nicht unter Alkoholeinfluss stehen.
Erziehungsbeauftragte Personen müssen ihre Berechtigung schriftlich darlegen.

Wir empfehlen hierzu den Vordruck des Landratsamts Würzburg, welchen ihr unter folgendem Link downloaden können:

Formular zur Übertragung der Aufsichtspflicht

Für Rückfragen unsererseits muss eine Telefonnummer einer personensorgeberechtigten Person (Eltern), unter dieser die personensorgeberechtigte Person am Veranstaltungsabend erreichbar ist, angegeben werden.
Der Personalausweis des Jugendlichen sowie der personensorgeberechtigten Person bzw. der erziehungsbeauftragten Person werden einbehalten.

Abgabe von Alkohol:

- Branntwein und branntweinhaltige Getränke werden nur an Erwachsene abgegeben.

- Der Verzehr von Bier ist Jugendlichen ab 16 Jahren erlaubt.

Grundlage ist in allen Punkten das Jugendschutzgesetz (JuSchG)